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Das rechtliche Fundament der Militärseelsorge ist das Grundrecht auf die ungestörte Religionsausübung, das auch für Soldatinnen und Soldaten als "Staatsbürger in Uniform" gilt. Die Besonderheiten des militärischen Dienstes legen es nahe, die religiöse Betreuung der Soldaten in einer eigenen Organisationsform zu regeln. Durch den Dienst an der Waffe steht jede Soldatin und jeder Soldat vor ethischen Fragestellungen, die ein waches Gewissen erfordern. Die Militärseelsorge ist der kirchliche Dienst, der Soldatinnen und Soldaten bei diesen Herausforderungen begleitet und ihnen aus christlicher Sicht Hilfestellung anbietet.

Auszüge aus der Zentralen Dienstvorschrift und dem Grundgesetz

"671. Die Militärseelsorge in der Bundeswehr ist der vom Staat gewünschte und unterstützte und von den Kirchen geleistete Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und der seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten. Als Teil der kirchlichen Arbeit wird sie im Auftrag und unter Aufsicht der Kirchen geleistet. Sie ist damit Kirche unter den Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien, Partnerschaften und Angehörigen." Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2600/1

"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4

Wie bei jeder Art von Seelsorge geht es darum, dem Menschen in seiner Ganzheitlichkeit gerecht zu werden. Im Blickpunkt steht der Suchende und Glaubende als Wesen mit Leib und Seele, im Dienstalltag und in der Freizeit, als Einzelner und als Familienmitglied, als Staatsbürger, als Uniformträger und als Geschöpf Gottes.




Soldatinnen und Soldaten ist – unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis – Zeit für den Gottesdienstbesuch und religiöse Veranstaltungen zu gewähren. Die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A1-250/0-1, 4.6.4 "Militärseelsorge", die insbesondere die Militärseelsorge als Aufgabe im Standortbereich regelt, schreibt dies vor.

Im Jahr 1990 begleiteten Militärpfarrer zum ersten Mal einen Auslandseinsatz der Bundeswehr. Seit dieser Zeit hat sich auch die Militärseelsorge schrittweise dieser Neuausrichtung der deutschen Streitkräfte zur "Einsatzarmee" angepasst. Heute ist die seelsorgerliche Einsatzbegleitung der Bundeswehr bereits zur Normalität geworden.

Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger leben über Wochen und Monate in den Feldlagern oder an Bord der Deutschen Marine. Sie teilen mit der Einsatztruppe die Einschränkungen des täglichen Lebens und die mögliche Bedrohung. Sie erfahren aber auch kameradschaftliche Nähe und eine tiefe Verbundenheit, die in der zivilen Seelsorge oder im Alltag am Heimatstandort oft nicht so intensiv empfunden wird. Mit und für die Einsatztruppe feiert der Militärpfarrer die Heilige Messe und spendet die Sakramente.

Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger hören zu, trösten und nehmen Anteil an den Sorgen, Nöten und Konflikten, die ein solcher Einsatz mit sich bringen kann. Sie versuchen, sich auch den aufbrechenden religiösen Fragen der Soldatinnen und Soldaten zu öffnen und geistliche Orientierung zu vermitteln. Auch in der extremen Erfahrung von Verwundung, Sterben und Tod sind Militärgeistliche den Menschen in Uniform nahe.

Auch den Angehörigen in der Heimat gilt die Zuwendung der Militärseelsorge, die hierzu mit den Familienbetreuungszentren der Bundeswehr zusammenarbeitet.

Die Militärgeistlichen (Pfarrer und Dekane) werden von ihren Diözesanbischöfen bzw. von ihren Ordensoberen für die Dauer von 6 bis 12 Jahren freigestellt. Sie sind militärischen Kommandobehörden zur Zusammenarbeit zugeordnet und stehen in keinem militärischen Unterstellungsverhältnis.
Der Staat hat sich vertraglich verpflichtet, dass die Militärgeistlichen bei ihrer seelsorgerlichen Tätigkeit ausschließlich kirchlichem Recht unterworfen und von staatlichen Weisungen unabhängig sind.

Auch Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen sind als Militärseelsorger tätig. Sie verfügen über eine volle theologische und pastorale Ausbildung und arbeiten, ebenfalls von ihren Heimatdiözesen in den hauptamtlichen Dienst der Militärseelsorge entsandt, eng mit den Militärgeistlichen zusammen.

Jedem Militärseelsorger steht eine Pfarrhelferin oder ein Pfarrhelfer zur Seite. Als Angestellte des Bundes unterstützen sie die Seelsorger bei ihren vielfältigen Aufgaben. Für Soldaten sind sie – oft noch vor den Seelsorgern – die ersten Ansprechpartner in der Dienststelle.