"671. Die Militärseelsorge in der Bundeswehr ist der vom Staat gewünschte und unterstützte und von den Kirchen geleistete Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und der seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten. Als Teil der kirchlichen Arbeit wird sie im Auftrag und unter Aufsicht der Kirchen geleistet. Sie ist damit Kirche unter den Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien, Partnerschaften und Angehörigen." Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2600/1
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4
Wie bei jeder Art von Seelsorge geht es darum, dem Menschen in seiner Ganzheitlichkeit gerecht zu werden. Im Blickpunkt steht der Suchende und Glaubende als Wesen mit Leib und Seele, im Dienstalltag und in der Freizeit, als Einzelner und als Familienmitglied, als Staatsbürger, als Uniformträger und als Geschöpf Gottes.