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Militärseelsorge während des Zweiten Weltkriegs

Trotz Abschluss des Reichskonkordats hat die weitere allgemeine Entwicklung gezeigt, wie wenig sich das NS-Regime verpflichtet fühlte, die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche zu beachten. Im Gegenteil, bald nach 1933 verfolgte das totalitäre System die immer deutlichere Zurückdrängung kirchlicher Präsenz in der Gesellschaft. Am auffälligsten wurde dies im Bereich des Schulwesens durch die Missachtung bzw. Verletzung der Artikel 21 bis 25 des Reichskonkordates.

Begrenzte Möglichkeiten der Feldseelsorge

Dass sich auch gegen die Militärseelsorge eine ähnlich massive Vorgehensweise hätte durchsetzen können, das verhinderte wohl die traditionell kirchenfreundliche Einstellung der Reichswehr bzw. Wehrmacht. Die sich daraus zunächst auch ergebende mangelnde ideologische Integration in die nationalsozialistische Bewegung beließ anfangs Raum für die Präsenz der Feldseelsorge. Kurz vor Kriegsausbruch waren deren Entwicklungsmöglichkeiten allerdings so gut wie abgeschnitten. Gemäß eines Schreibens Rarkowskis an die deutschen Bischöfe ging es vor allem um die Erhaltung des status quo.

So war die Feldseelsorge zu Beginn des Krieges für den Einsatz auf dem Kriegsschauplatz zunächst gut vorbereitet. Neben den Feldgeistlichen, die als planmäßige Wehrmachtpfarrer den einzelnen Divisionen und Feldlazaretten zugeordnet waren, wurden von Anfang an auch sog. Kriegspfarrer eingesetzt. Sie waren außerplanmäßige Feldgeistliche, die aber genauso wie die Wehrmachtpfarrer den Beamtenstatus besaßen, allerdings begrenzt auf Kriegsdauer. Während es bei Heer und Marine ordentliche Planstellen für Militärgeistliche gab, verfügte die Luftwaffe über keinerlei Seelsorger-Planstellen aufgrund der ablehnenden Haltung des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gegenüber der Militärseelsorge.

Kriegspfarrer in Kriegsgefangenschaft


Seit Oktober 1942 schließlich wurden keine weiteren Militärgeistlichen mehr eingestellt (Verbot weiterer Neuernennungen von Kriegspfarrern). Eine Verfügung Heinrich Himmlers aus dem Jahre 1944 bestimmte, dass die Planstellen für Kriegspfarrer bei den Volksgrenadierdivisionen aus „Einsparungsgründen“ nicht mehr besetzt werden sollten. Es bestand die Absicht, allmählich alle Infanteriedivisionen in Volksgrenadierdivisionen umzuwandeln. Für die Militärseelsorge hätte die konsequente Durchführung dieser Absicht über kurz oder lang deren Wegfall bedeutet. Soweit ist es dann jedoch nicht mehr gekommen. Mit dem Kriegsende im Frühjahr 1945 fand die Wehrmacht und damit auch die Wehrmachtseelsorge ihr Ende. Manche der Kriegspfarrer teilten mit den Mannschaften das Schicksal der Kriegsgefangenschaft, die in den Verhältnissen und der Dauer ganz unterschiedlich sein konnte. Andere konnten auf Grund der Beachtung der Genfer Konventionen durch einen Teil der Siegermächte sehr bald wieder in ihre Heimatdiözesen zurückkehren, wo sie sich allerdings erst wieder in die Zivilseelsorge einfinden mussten.

Text: Dr. Monica Sinderhauf