Justitia et Pax: Erklärung zum Konzept der „Responsibility to Protect“

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Die Schutzverantwortung der Internationalen Gemeinschaft als wichtiger Baustein einer zukünftigen „Welt-Innenpolitik“.

Trier / Berlin, 07.05.2015. In einer Erklärung zum international stark diskutierten Konzept der „Responsibility to Protect“ begrüßt die Deutsche Kommission Justitia et Pax das Konzept der internationalen Schutzverantwortung, das sie als wichtigen Baustein einer zukünftigen „Welt-Innenpolitik“ verstanden wissen will. Das Ziel der Schutzverantwortung muss eine Politik der systematischen Gewaltminimierung sein. Daher unterstreicht die Erklärung die Notwendigkeit, stärker als bisher in Prävention und Nachsorge sowohl politisch wie finanziell zu investieren.

Das Konzept könne aber nur dann seiner Intention gemäß realisiert werden, wenn es innerhalb eines entsprechenden institutionellen Rahmens zur Anwendung komme. Vor diesem Hintergrund drängt Justitia et Pax mit dieser Erklärung – entgegen den derzeitigen realpolitischen Trends, die die Vereinten Nationen zunehmend untergraben – auf eine Stärkung und Reform der Vereinten Nationen.

„Die Möglichkeiten der Vereinten Nationen sind noch bei weitem nicht ausgeschöpft“, wie Bischof Dr. Ackermann, der Vorsitzende der Kommission sagte. „Gerade die Auseinandersetzung mit den Interventionen der vergangenen Jahre hat deutlich gezeigt, wie dringend neue Initiativen zur Entwicklung und Stärkung der internationalen Rechtsordnung sind, will man den gefährlichen Trend zu einer Wiederkehr der Politik der Großen Mächte stoppen.“

Die Erklärung im Wortlaut ist im Anhang beigefügt und steht unter www.justitia-et-pax.de als Download bereit.

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