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Wie ist die Militär-Seelsorge aufgebaut?

Die Militär-Seelsorge ist ein Angebot der Kirche für die Soldatinnen und Soldaten.
Der Staat unterstützt dieses Angebot.
Das steht auch in einem wichtigen Regelwerk der Bundeswehr.

 

Warum gibt es eine eigene Struktur?

Der Alltag bei der Bundeswehr ist besonders.
Deshalb braucht die katholische Kirche eine eigene Organisation.
Etwa 30 Prozent der Soldatinnen und Soldaten sind katholisch.

Die katholische Kirche auf der ganzen Welt folgt dabei einem Grundtext:
Er heißt „Spirituali Militum Curae“
Er wurde von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1986 geschrieben.

Für Deutschland gelten seit 1989 eigene kirchliche Regeln.
Diese heißen:
„Statuten für den Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs“

Wer leitet die Militär-Seelsorge?

Der Katholische Militärbischof ist der Leiter.
Er wird vom Papst und mit Zustimmung der Regierung ernannt.

Er ist zuständig für:

  • alle Militär-Pfarrer (Geistliche)
  • Pastoralreferentinnen und -referenten
  • Leitende Militärdekane
  • Verwaltung und Ehrenamtliche

Wo arbeiten die Seelsorger?

Sie arbeiten an vielen Orten der Bundeswehr:

  • In Kasernen in Deutschland
  • Im Ausland bei Einsätzen
  • Auf Übungsplätzen
  • Auf Marineschiffen (Flottillen)
  • In Schulen der Bundeswehr

Jeder Seelsorger bekommt vom Bischof eine Dienststelle.
Diese heißen Militärpfarrämter.
Sie gehören zur Bundeswehr.

Zentrale Dienststelle: Das Militärbischofsamt

Die Hauptstelle ist das Katholische Militärbischofsamt (KMBA) in Berlin.
Es ist eine staatliche Behörde, die direkt dem Verteidigungsministerium untersteht.
Es wird von einem Militär-Generalvikar geleitet.


Finanzen und Ehrenamt

Ein Teil des Geldes kommt aus der Kirchensteuer.
Diese Mittel verwaltet die Katholische Soldatenseelsorge (KS).
Sie ist eine eigene Einrichtung des öffentlichen Rechts.

Viele Soldatinnen und Soldaten helfen ehrenamtlich mit.
Auch ihre Familien.
Sie machen mit in Gruppen und helfen, den Glauben in der Kaserne zu leben.


Welche Gesetze sind wichtig?

Diese Regeln schützen das Recht auf Seelsorge:

  • Grundgesetz Artikel 4:
    Alle dürfen ihren Glauben leben.
    Niemand muss gegen sein Gewissen kämpfen.
  • Soldatengesetz § 36:
    Soldatinnen und Soldaten dürfen zur Kirche gehen.
    Gottesdienst ist freiwillig.
  • Reichskonkordat Artikel 27:
    Vereinbarung zwischen Kirche und Staat seit 1933.
  • Weitere wichtige Texte:
    • „Moventibus quidem“ (Papstliches Schreiben von 1989)
    • „Spirituali Militum Curae“ (Weltweite Ordnung von 1986)