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des Katholischen Militärbischofs 

Militärseelsorge in der Weimarer Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg musste die Militär-Seelsorge neu organisiert werden.

Die Weimarer Verfassung von 1919 hat vieles verändert.
Die einzelnen Bundesländer durften keine eigenen Armeen mehr haben.
Jetzt war das Heer eine Sache vom ganzen Staat.

Es gab jetzt nur noch eine kleine Berufsarmee.

Der frühere preußische Feldpropst war jetzt nur noch für einen Teil der Soldaten zuständig.
Für die ganze Armee gab es keine zentrale Leitung mehr für die katholische Militär-Seelsorge.

Es hat über zwölf Jahre gedauert, bis sich Regierung, Ministerien und die Kirche auf eine neue Regelung geeinigt haben.

 

In dieser Zeit war die Militär-Seelsorge nur eine Übergangslösung.

Sie hatte keinen besonderen Status mehr.
Jetzt waren die Orts-Bischöfe wieder zuständig.

Die Soldaten gehörten kirchlich zu den normalen Gemeinden.

Es gab aber eine Ausnahme:
Die Soldaten mussten keine Kirchensteuer in den Gemeinden zahlen.

Der Staat wollte, dass es weiter Militär-Seelsorge gibt.

Die Regierung und die Bischöfe konnten sich aber nicht einigen.
Die Bischöfe wollten keine besondere Militär-Seelsorge.

Ab 1926 hat die Regierung deshalb direkt mit der Kirche in Rom gesprochen.
Sie wollten eine neue Regel für die Militär-Seelsorge machen.

General Kurt von Schleicher war dafür, dass es eine besondere Militär-Seelsorge gibt.

Wenn die Bischöfe nicht zustimmen, wollte der Staat kein Geld mehr für die Militär-Seelsorge geben.

Am Ende dachte das Ministerium:
Eine Lösung gibt es nur mit einem Vertrag zwischen dem Staat und der Kirche.
So einen Vertrag nennt man Konkordat.

Am 20. Juli 1933 wurde ein wichtiger Vertrag zwischen der deutschen Regierung und der katholischen Kirche geschlossen.
Dieser Vertrag heißt Reichskonkordat.

Damit bekam die katholische Militär-Seelsorge in Deutschland neue Regeln.

Wichtige Punkte aus dem Vertrag:

  • Es gab eine eigene Militär-Seelsorge für katholische Soldaten, Beamte und ihre Familien.
  • Der Armeebischof (später Feldbischof) wurde von der Kirche und der Regierung gemeinsam ausgesucht.
  • Der Armeebischof war der Chef der Militär-Seelsorge.
  • Er war unabhängig von anderen Bischöfen.
  • Militär-Pfarrer wurden vom Armeebischof ernannt, aber die Regierung musste vorher zustimmen.
  • Militär-Pfarrer hatten die gleichen Rechte wie normale Pfarrer.
  • Sie mussten nicht ihre alte Kirche verlassen.
  • Die Militär-Seelsorge sollte zu den Pflichten der Soldaten passen.

Schon 1929 wurde Franz Justus Rarkowski von der Regierung als Chef der katholischen Feld-Seelsorge eingesetzt.
1936 wurde er zum Chef der Seelsorge für katholische Soldaten ernannt.
Ab 1938 war er Feldbischof der Wehrmacht.

Georg Werthmann bekam das Amt des Feldgeneralvikars.

Werthmann war sehr wichtig für die Militär-Seelsorge, besonders im Zweiten Weltkrieg.
Er war die Verbindung zwischen dem Feldbischof und der Leitung der Armee.

Text im Original von Dr. Monica Sinderhauf