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Auftrag des Militärbischofs

Der Katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr hat die verantwortliche kirchliche Leitung der katholischen Militärseelsorge. Er steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat, sondern wird von der Kirche im Einvernehmen mit dem Staat ernannt.

Der Militärbischof steht dem Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr (Militärordinariat) vor. Seine Kurie befindet sich am Sitz der Bundesregierung. Er ist bestellt, um die Seelsorge unter den zur Bundeswehr gehörenden katholischen Soldaten und Soldatinnen, Zivilisten und katholischen Familienmitgliedern zu ordnen, zu leiten und wirksam zu gestalten.

Zu den Aufgaben des Militärbischofs gehört die Beratung in allen Fragen der Militärseelsorge von grundsätzlicher Bedeutung, der Erlass kirchlicher Vorschriften und Richtlinien, die Einführung der Militärgeistlichen in ihr kirchliches Amt einschließlich ihrer Weiterbildung und die Förderung der seelsorgerischen Zusammenarbeit mit kirchlichen Stellen des zivilen Bereiches sowie mit der Militärseelsorge anderer Stellen.


Folgende rechtliche Grundlagen bilden die Basis für diesen Auftrag:

  • Reichskonkordat Artikel 27
  • Grundgesetz (Art. 4, 140 [i.V.m. der Weimarer Verfassung Art. 136-139, 141])
    Artikel 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungenwerden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
  • Soldatengesetz (§ 36)
    § 36: Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.
  •  Apostolisches Breve "Moventibus quidem" vom 23. November 1989
  • Statuten für den "Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr (1. Jan. 1990)"