Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Auslandseinsatz

Auslandseinsatz

Soldaten und das Grundgesetz

Vor 70 Jahren, am 8. Mai 1949, hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet. Seitdem sichert das Grundgesetz die demokratische Staatsform und die Grundrechte aller Menschen in Deutschland. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leben und dienen unter dem Grundgesetz, doch einige Artikel betreffen sie in besonderer Weise.