Sexuelle Gewalt als Kampfmittel im Krieg
Gewalt an Zivilistinnen und Zivilisten ist durch das Kriegsvölkerrecht verboten und doch allgegenwärtig. Gerhard Kümmel forscht am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Am Beispiel des Bosnien-Krieges erklärt er die Nachwirkungen sexueller Gewalt im Krieg.