Wehrbeauftragter will Debatte über Einsatz gegen Terrorgefahr

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels (© Deutscher Bundestag / Ute Grabowsky)
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels (© Deutscher Bundestag / Ute Grabowsky)

Berlin, 28.04.2016 (KNA). Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), wirbt für eine Debatte über einen Bundeswehreinsatz bei Terrorgefahr auf deutschem Gebiet. Die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes seien zwar auch "auf krasse Terrorlagen" anwendbar, erklärte Bartels in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift "Kompass" des Katholischen Militärbischofs (Mai-Ausgabe). "Vielleicht wäre jetzt eine Debatte darüber hilfreich, was genau in welchem Fall am besten funktioniert", betonte der Wehrbeauftragte zugleich.

Eine Änderung des Grundgesetzes für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern sei nicht erforderlich, so Bartels. Die Regelungen der seit Ende der 1960er Jahre geltenden Notstandsverfassung böten bereits diverse Möglichkeiten etwa im Verteidigungsfall. Weitere Fälle seien schwere Unglücke und Naturkatastrophen. Dann könne die Regierung die Bundeswehr einsetzen, gegebenenfalls nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. "Damit niemand leichtfertig davon Gebrauch macht, sind die verfassungsmäßigen Hürden umso höher, je intensiver die Ausübung vollziehender Gewalt durch die Streitkräfte im Innern sein soll", hob der SPD-Politiker hervor.

Die Bundeswehr sei jedoch keine "wohlfeile Personalreserve für zu stark reduzierte Polizeikräfte", schrieb Bartels. "Das wäre nicht im Sinne der Verfassung." Dafür seien die Soldaten nicht ausgebildet. Sie "sollen und können nicht durchsuchen oder verhaften". Bereits jetzt sei die Bundeswehr überdies mit ihren bestehenden Aufträgen "in weiten Bereichen am Limit".

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