Wehrbeauftragter für zeitige Bestellung von Rabbiner und Imam

Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels © KS / Doreen Bierdel
Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels © KS / Doreen Bierdel

Jahresbericht des Wehrbeauftragten veröffentlicht

Berlin. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels (SPD), hat sich in seinemJahresbericht 2019 für eine zeitige Bestellung eines ersten Militärrabbiners und eines ersten Militärimams bei der Bundeswehr ausgesprochen. Dabei gehe es nicht nur darum, schnell einen konkreten Bedarf zu decken, sondern auch darum, ein Zeichen zu setzen, erläutert Bartels in seinem am Dienstag in Berlin vorgestellten Bericht. Schätzungen zufolge gibt es demnach etwa 3.000 muslimische und 300 jüdische Soldaten.

Im Dezember hatten Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, mit einem Staatsvertrag die Voraussetzung für eine jüdische Militärseelsorge geschaffen. Da es von muslimischer Seite keine vergleichbaren Strukturen oder Verträge gibt, empfiehlt Bartels der Bundeswehr, muslimische Geistliche künftig mit sogenannten Gestellungsverträgen an sich zu binden. Die von der Deutschen Islamkonferenz formulierten Voraussetzungen für Imame seien angemessen. Allerdings dürfte es "nicht einfach sein", derartige Imame zu finden.

Die Katholische Militärseelsorge begrüßt den Beginn der jüdischen Militärseelsorge. Damit „erweitert sich für die Soldatinnen und Soldaten das Angebot der seelsorgerlichen Betreuung; wir als Militärseelsorge bekommen weitere Unterstützung. Damit haben die Soldaten noch mehr Möglichkeiten, unabhängig von Dienstgrad, Religion oder Thema Gesprächspartner zu finden“, sagte der katholische Militärgeneralvikar Reinhold Bartmann am Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrags. In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr arbeiten katholische und evangelische Militärseelsorge schon lange mit Militärrabbinern aus anderen Ländern zusammen. 

Nach Ansicht des Wehrbeauftragten sollten Militärimame ebenso wie die Seelsorger der beiden großen christlichen Kirchen und - wie bereits vorgesehen - Militärrabbiner am "lebenskundlichen Unterricht" mitwirken. Kritisch äußert sich der Bericht zum Erlassentwurf einer neuen Zentralen Dienstvorschrift für den lebenskundlichen Unterricht. Der Entwurf fühle sich zwar dem bewährten Unterricht verpflichtet, er erscheine aber "zu überfrachtet und zu unsystematisch".

Der Wehrbeauftragte beklagte Fälle von Nazi-Propaganda, Antisemitismus, Rassismus und diskriminierendem Verhalten. Er bescheinigte der Bundeswehr aber zugleich, sensibel für das Thema zu sein. So sei es eine "Frage der Ehre", entsprechende Vorkommnisse zu thematisieren und gegebenenfalls zu melden. Das gelte auch für sexuelle Belästigungen und Übergriffe. Die Zahl der Meldungen sei hier leicht gestiegen, von 288 auf 345 im Berichtsjahr. "An den Regeln des Umgangs zwischen den Geschlechtern ist weiter zu arbeiten", so Bartels.

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