Recht, Freiheit und Gewissen

Feierliches Gelöbnis im Stauffenberg-Saal des Bendlerblocks © Bundeswehr / Sebastian Wilke
Feierliches Gelöbnis im Stauffenberg-Saal des Bendlerblocks © Bundeswehr / Sebastian Wilke

Feierliches Gelöbnis ohne Publikum, doch mit Symbolkraft

Keine Zuschauer, doch nicht weniger Symbolkraft und Feierlichkeit hatte das Feierliche Gelöbnis im Bendlerblock am 20. Juli 2020. Unter den Bedingungen der Covid19-Pandemie hat Generalinspekteur Eberhard Zorn persönlich den 15 Soldatinnen und Soldaten das Gelöbnis bzw. den Eid abgenommen.

Im Stauffenberg-Saal statt im Hof des Bendlerblocks waren die Rekrutinnen und Rekruten sowie die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angetreten. In unmittelbarer Nachbarschaft des Ortes, an dem die Verschwörer des 20. Juli 1944 ermordet worden waren, gelobten sie „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Laut und deutlich und aufgrund der Abstandsregeln mit drei Truppenfahnen.

Befehl und Gehorsam „nicht bedingungslos"

Angehörige sowie Kameradinnen und Kameraden konnten die Rekruten in diesem Jahr zwar nicht persönlich begleiten. Dafür konnte man das Gelöbnis deutschlandweit im Livestream verfolgen.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer betonte das Vorbild der Verschwörer des 20. Juli 1944 für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr: „Sie hatten ihr Gewissen zur Leitschnur ihres Handelns gemacht. Noch heute ziehen wir Kraft und Ermutigung aus ihrem Tun.“

Die Ministerin erinnerte in ihrer Rede daran, dass Befehl und Gehorsam in der Bundeswehr nicht bedingungslos seien: „Gehorsam schließt Freiheit nicht aus“ und „die entscheidende Instanz ist und bleibt das Gewissen“. Mit Blick auf Rechtsextremismus in der Bundeswehr sagte sie, dass nicht alle, die sich Kameradinnen und Kameraden nennen, die Grundwerte ihres Dienstes verinnerlicht hätten. Extremisten in der Bundeswehr „verraten gerade das, was sie zu ehren vorgeben“. Doch „in der Bundeswehr liegt die Ehre in der Verteidigung der Freiheit und der Demokratie, Treue heißt Treue für die deutsche Verfassung“, betonte die Ministerin.

Gewissen als oberste Instanz

Sie verwies auf die Zentrale Dienstvorschrift Innere Führung, welche die Haltung der Verschwörer des 20. Juli 1944 zum Fundament der Bundeswehr macht. Soldaten sind demnach Staatsbürger in Uniform, die als freie Persönlichkeiten verantwortungsbewusst handeln und für ihren Auftrag einsatzbereit sind (ZDv A-2600/1, 402).

Die Innere Führung verpflichtet sie, ihrem Gewissen zu folgen. Der katholische Militärpfarrer Jörg Plümper, der selbst einmal Soldat war, drückt es so aus: „Das Gewissen ist die große Tragweite. Wenn ich einen Eid eingegangen bin, ein Gelöbnis versprochen habe, ist das Gewissen die tragende Kraft, die letzte Entscheidung, die letzte Instanz, um zu prüfen, was geht. Selbst bei einem Schießbefehl ist ja nicht derjenige letztverantwortlich, der den Befehl gibt, sondern derjenige, der den Befehl ausführt.“

Der Katholische Militärbischof Franz-Josef Overbeck nennt das Gewissen für die Soldatinnen und Soldaten „die letzte Urteilsinstanz. Einen für ihr Gewissen unzumutbaren Befehl müssen sie nicht befolgen. Er ist für die Soldatinnen und Soldaten unverbindlich. Damit wird aus dem Schicksal der Attentäter vom 20. Juli 1944 eine wesentliche Lehre gezogen.“

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