Menschenwürde zentral

Militärbischof Franz-Josef Overbeck © KS / Doreen Bierdel
Militärbischof Franz-Josef Overbeck © KS / Doreen Bierdel

Bischof Overbeck zu 70 Jahre Grundgesetz

Hamburg (KNA / bd). Der Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr Dr. Franz-Josef Overbeck hat das Grundgesetz anlässlich seines 70-Jahr-Jubiläums als verbindliches Kriterium für individuelles und öffentliches Handeln gewürdigt. Zentral und mit Aufforderungscharakter verbunden sei Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar", schreibt Overbeck in einem Blog der Katholischen Akademie Hamburg. Darauf gründe auch das in Artikel 4 garantierte Grundrecht auf Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit, das für ihn "beruflich und privat" von entscheidender Bedeutung sei. Der Parlamentarische Rat hatte am 8. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet.

Weiter hob der Essener Bischof hervor, dass unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht das Recht bestehe, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 zu verweigern. Zudem lobte er die verfassungsrechtliche Stellung des Wehrbeauftragten des Bundestages. "In seiner Funktion als Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die deutschen Streitkräfte und als spezialgesetzliche Petitionsinstanz für die Soldatinnen und Soldaten ist das Amt des Wehrbeauftragten nicht mehr wegzudenken", so der Militärbischof.

Blog 70 Jahre Grundgesetz

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