Ethische Bildung - Interview mit Dr. Marco Schrage

Dr. Marco Schrage. © KS / Barbara Dreiling
Dr. Marco Schrage. © KS / Barbara Dreiling

Ein weiterer Beitrag zur Diskussion über das Vorhaben, die „Ethische Bildung in der Bundeswehr“ neu zu fassen. Dazu äußert sich in einem Interview Dr. Marco Schrage, Projektleiter am Hamburger Institut für Theologie und Frieden (IThF), katholischer Theologe und Priester der Diözese Osnabrück.

Kompass: Bevor Sie Projektleiter am IThF wurden, engagierten Sie sich über einen längeren Zeitraum in der Katholischen Militärseelsorge, u. a. haben Sie das Militärpfarramt Appen geleitet. An der dortigen Unteroffizierschule der Luftwaffe unterrichteten Sie im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts (LKU) eine berufsethische und verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme für die Soldatinnen und Soldaten. Die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2620/3 legt hierzu die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den LKU im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung fest. Welche Erfahrungen konnten Sie dabei machen? Lassen sich diese womöglich verallgemeinern oder stoßen sie an die Grenzen der doch so unterschiedlichen Bedingungen und Strukturen in der Bundeswehr insgesamt?

Dr. Marco Schrage: Hinsichtlich des zum staatlichen Bereich der Inneren Führung und nicht zum kirchlichen Bereich der Seelsorge gehörenden LKU ist – meiner Wahrnehmung nach – stark zu unterscheiden zwischen jenem, der in die allgemein-militärische bzw. militärfachliche Ausbildung integriert ist, und jenem, der während des ‚normalen’ Betriebs erfolgt. 
An der Unteroffizierschule der Luftwaffe (USLw) gehören zu allen grundständigen Lehrgängen, der jeweiligen Kurslänge entsprechend, LKU-Stunden. Es wird um niemanden ‚geworben’: Die in Ausbildung befindlichen Soldatinnen und Soldaten nehmen daran verpflichtend teil. Darauf aufbauend, ist es dann aus meiner Perspektive wichtig, ethische Denkanstöße auf einem fordernden Niveau zu geben. Das entspricht den berechtigten Erwartungen des Dienstherrn. Außerhalb der Ausbildungszeiten wird mit dem LKU in den Einheiten der Bundeswehr sehr unterschiedlich umgegangen. An der USLw gab es für das Stammpersonal bspw. ein auf das Kalenderjahr verteiltes Angebot von Tagesseminaren. Rechtlich ist der LKU während des ‚normalen’ Betriebs zwar ebenfalls verpflichtend, faktisch aber ist er anmelde- oder absprachebasiert und es besteht die Notwendigkeit, ‚Interesse’ zu wecken. Dies ist durchaus auch mit anspruchsvollen Themen möglich, stellt aber ein großes Einfallstor für ‚Verbilligungen’ und ‚Eventisierungen’ dar: Das entspricht nicht den berechtigten Erwartungen des Dienstherrn. Darin sehe ich einen Missstand, der unbedingt systemisch behoben werden sollte: Wenn das Minimieren von ‚Verbilligungen’ und ‚Eventisierungen’ ein Anliegen und eine Auswirkung der künftigen Neuregelung des Ethikunterrichts wäre, würde ich das für sinnvoll halten.


Kompass: Die Abteilung Führung Streitkräfte (FüSK) im Bundesministerium der Verteidigung hat im vergangenen Jahr mit der Erarbeitung einer neuen ZDv für die „Ethische Bildung in der Bundeswehr“ begonnen. Geplant ist jetzt, Mitte Februar mit einem zweiten Workshop die Arbeiten an der neuen Vorschrift fortzuführen. Was sollte mit Blick auf eine neue Vorschrift dabei dringlichst bedacht werden? Wo liegen Ihrer Meinung nach gravierende Grenzen in einer Regelungsvorschrift „Ethik in hierarchischen Systemen“ wie dies Streitkräfte nun mal sind?

Dr. Marco Schrage: Bevor man sich mit konkreten Fragen beschäftigt, ist es meistens hilfreich, sich Grundsätzliches zu vergegenwärtigen. Menschliches Handeln hat fast immer verschiedene Beweggründe, eine Mischform aus unterschiedlichen Motivationen, von denen in der Regel aber nur eine oder wenige offengelegt werden. Das ist an sich weder zuträglich noch abträglich. Wichtig ist hingegen, darauf zu achten, dass derjenige Vorsatz handlungsleitend ist und bleibt, der sich auf das kommunizierte, unmittelbare Ziel bezieht. Wenn es dann ‚mitverwirklichte’ Ziele gibt, die dem einen oder anderen vielleicht zupass kommen, die jedoch für das kommunizierte, unmittelbare Ziel unschädlich sind, ist das kein Problem. Ein Problem ist es allerdings, wenn einer der begleitenden Beweggründe zum handlungsleitenden Vorsatz wird und auf diese Weise das kommunizierte, unmittelbare Ziel dabei Schaden nimmt! 
Wenn wir das auf unsere Situation übertragen, bedeutet das, dass es uns allen darum gehen muss, dass Soldatinnen und Soldaten eine gute ethische Bildung erhalten. Das ist unser kommuniziertes, unmittelbares Ziel: Handlungsleitend muss jener Vorsatz sein, der sich darauf bezieht. Denkbare Mischmotivationen könnten nun sein, dass einige unbedingt die Kirchen aus der Ethischen Bildung verdrängen wollen oder dass andere unbedingt daran festhalten wollen, dass nur die Kirchen die Ethische Bildung erteilen. Die klare Antwort hierauf lautet jeweils: Darum geht es nicht! Es mag ja für die einen oder die anderen schön sein, falls sich ihre Mischmotivation beim Erreichen des kommunizierten, unmittelbaren Ziels verwirklicht. Aber was auf gar keinen Fall geschehen darf, ist, dass etwaige Mischmotivationen zum handlungsleitenden Vorsatz werden und dadurch das kommunizierte, unmittelbare Ziel beschädigt wird! Kurz: Wenn wir eine Verbesserung der Ethischen Bildung verwirklichen wollen – und es ist prima facie stets berechtigt, Defizite minimieren zu wollen –, müssen wir dabei aber äußerst wachsam sein, dass es sich am Ende nicht um eine „Verschlimmbesserung“ handelt. 
Mir ist zwar bewusst, dass das Diktum von Ernst-Wolfgang Böckenförde abgegriffen ist, aber das macht es natürlich nicht falsch: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Einerseits ist ein Staat, der es selbst in die Hand nimmt, seinen Bürgerinnen und Bürgern vorzugeben, welche Sitten gelten und zu leben sind, entweder ein Religionsstaat oder seine säkulare Variante, ein ideologischer Staat. Andererseits ist jeder Staat auf eine sittliche Bildung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen; jedes staatlich organisierte Zusammenleben bedarf eines moralischen Substrats. Angesichts dieses Dilemmas bietet sich insbesondere die Möglichkeit an, „Rahmenbedingungen“ zu schaffen, die geeignete und freie Akteure darin begünstigen und unterstützen, ihr „Angebot“ an sittlicher Bildung zu erbringen: Vor 50 Jahren waren das die verfassten Religionsgemeinschaften, heute ist das vielfältiger. 
Und in übertragener Weise gilt das Gesagte auch für die Bundeswehr: Einerseits ist sie auf sittlich gebildete Soldatinnen und Soldaten angewiesen, jede Armee bedarf eines moralischen Substrats; andererseits darf sie sich dessen aber nicht in direkter Weise selbst annehmen. Daher bleibt ihr hinsichtlich dieser wichtigen und heiklen Frage nur, innerhalb des Bereichs der Inneren Führung eine gute organisatorische „Form“ zu schaffen, in dem geeignete und freie Akteure dann ihren „Inhalt“ anbieten.


Kompass: Wer, welche Institutionen und gesellschaftlichen Einrichtungen sollten Ihrer Auffassung nach zwingend „im Boot Erarbeitung einer Ethikvorschrift“ sein? Wer sollte Ihrer Meinung nach die Unterrichtung leisten? Sollten es eigene „Stabsoffiziere Ethik“ sein?

Dr. Marco Schrage: Meiner Auffassung zufolge sollte es stets eine Mischung aus Altem und Neuem geben: Das Alte soll die Gewähr dafür geben, dass Erfahrung und Kompetenz erhalten werden; das Neue soll die Möglichkeit eröffnen, Überkommenes aufzudecken. Daher halte ich es für die Erarbeitung der neuen Vorschrift für sinnvoll, dass Evangelische und Katholische Militärseelsorge, die sich seit über 50 Jahren in der ethischen Bildung in den Streitkräften engagieren, eine zentrale Rolle spielen, darüber hinaus aber auch ausgewiesene Ethiker eingebunden werden, die aus einem anderen Kontext stammen. 
Was die beiden Fragen betrifft, welche Lehrkräfte für die Ethische Bildung in der Bundeswehr konkret eingesetzt werden sollen, kann ich an das anknüpfen, was ich hinsichtlich der strukturellen Grundentscheidungen gesagt habe: Es sollte sich um qualifizierte Repräsentanten der vorgenannten geeigneten und freien Akteure handeln; individuell führt meines Erachtens kein Weg an einem philosophischen oder theologischen Hochschulabschluss als fachlicher Voraussetzung vorbei. Denn im Blick auf Offiziere der Bundeswehr als Lehrkräfte – die individuell bei einer entsprechenden tertiären Ausbildung rein fachlich natürlich ebenfalls über die nötige Qualifikation verfügen – führt das Beherzigen jenes Dilemmas, das Böckenförde einst in bleibender Richtigkeit pointiert benannt hat, zu einer Präklusion.

Die Fragen stellte Josef König.
Die Antworten geben ausschließlich die persönlichen Auffassungen wieder.

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