Bartels legt erstmalig den Jahresbericht des Wehrbeauftragten vor

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, übergibt Bundestagspräsident Norbert Lammert den Jahresbericht. © Deutscher Bundestag / Achim Melde
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, übergibt Bundestagspräsident Norbert Lammert den Jahresbericht. © Deutscher Bundestag / Achim Melde

Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag einen schriftlichen Gesamtbericht (Jahresbericht) für das letzte Kalenderjahr. So will es das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, das sog. Wehrbeauftragtengesetz (WBeauftrG). Mithin unterrichtet der Wehrbeauftragte zunächst seinen Auftraggeber, den Deutschen Bundestag. Er tut dies, indem er dem im Amt befindlichen Präsidenten des Deutschen Bundestags, zumeist in Anwesenheit des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und den Obleuten der Fraktionen, den Jahresbericht als Bundestagsdrucksache übergibt. Dr. Hans-Peter Bartels, seit Mai des vergangenen Jahres der zwölfte Wehrbeauftragte, hat seinen ersten Wehrbericht im Amt, der zugleich der 57. in der Parlamentsgeschichte ist, am Dienstag, 26. Januar, an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben.

Im vergangenen Jahr gingen insgesamt  4.344 Eingaben beim Wehrbeauftragten ein. Das sind 301 weniger als 2014. Auch die Eingabenquote ging von 24,3 pro Tausend Soldaten auf 24,2 zurück. Die meisten Eingaben, so die dem Jahresbericht beigefügte statistische Übersicht, betrafen die Bereiche Menschenführung und soldatische Ordnung (962), Besoldung (553) und die Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise Privatleben und Dienst (434).

Auch der Militärseelsorge der beiden Kirchen widmete Bartels in seinem Jahresbericht ein eigenes Kapitel. Darin ist u. a. nachzulesen: „Im Berichtsjahr haben Soldatinnen und Soldaten gegenüber dem Wehrbeauftragten keine Wünsche nach Anlaufstellen für Soldatinnen und Soldaten anderer Religionen geäußert. Ebenso erreichten den Wehrbeauftragten keine Beschwerden darüber, dass religiöse Gebote oder Feiertage in der Truppe nicht eingehalten werden konnten. Das wirft ein gutes Licht auf die interkulturelle Kompetenz der Vorgesetzten sowie die Arbeit der Evangelischen und Katholischen Militärseelsorge. Deren breit gefächertes Angebot gilt ausdrücklich für Angehörige aller Religionen und Glaubensgemeinschaften.“ (jk)

Der gesamte Jahresbericht kann als Bundestagsdrucksache 18/7250 nachgelesen werden.

Link zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten

Monatliche Kolumne des Wehrbeauftragten in 'Kompass. Soldat in Welt und Kirche'

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