35 Jahre „Gerechtigkeit schafft Frieden“

© KS / Doreen Bierdel
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Archivdokument zu „Gerechtigkeit schafft Frieden“, Quelle: AKMB IV/A.15.3, Foto © KS / Doreen Bierdel
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So titelten die deutschen katholischen Bischöfe 1983 ihr Wort zum Frieden in den bewegten und politisierten 80er Jahren.

Von Josef König

Am 18. April 1983, vor jetzt 35 Jahren, veröffentlichen die deutschen Bischöfe ihr Hirtenwort „Gerechtigkeit schafft Frieden“, so die Leitidee damals. Bis zum endgültigen Text, dem die Bischöfe dann zustimmten, gab es insgesamt vier Entwürfe. Zur fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe, die vom damaligen Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde zählten der Bonner  Moraltheologen Franz Böckle, der Freiburger Dogmatiker Karl Lehmann (Dogmatik), der Münsteraner Neutestamentler Hans Kertelge bzw. der Bonner Neutestamentler Helmut Merklein sowie der Diplomtheologe Harald Oberhem (M.A.) als  Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel. 

Soweit bekannt ist, wurde ein erster Entwurf am 24. Januar 1983 vorgelegt. Er trug die Überschrift „Dienst der Kirche am Frieden“ und enthielt eine Einleitung und fünf Kapitel. Die Einleitung und das erste Kapitel „Zur allgemeinen Situation“ stammen von Franz Böckle. Das zweite Kapitel „Krieg und Frieden im Wandel der Zeit“ wurde von Karl Lehmann entworfen. Im dritten Kapitel hatte Karl Kertelge seine Überlegungen zum biblischen Friedensverständnis niedergelegt. Fundamentalethische Fragen wurden von Franz Böckle im vierten Kapitel behandelt. Harald Oberhem betitelte das letzte Kapitel „Impulse und Empfehlungen zur Friedenspraxis“.

Der zweite Entwurf, der am 7. Februar 1983 den Bischöfen zugeleitet wurde, trug bereits den endgültigen Titel „Gerechtigkeit schafft Frieden“. Ein dritter Entwurf wurde von Seiten der Bischöfe bis zum 3. März erbeten, damit die Beratung und Verabschiedung des vierten Entwurfs am 18. April stattfinden konnte.  

Was war passiert?

Mitte der 1970er Jahre begann die Sowjetunion, ihre auf Westeuropa gerichteten atomaren Mittelstreckenraketen vom Typ SS-20 zu modernisieren. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt fürchtete, dass durch die neuen SS-20-Raketen der Sowjets das strategische Gleichgewicht in Europa gefährdet sein würde und eine Abkoppelung durch den Schutz atomarer Interkontinentalraketen der USA die Folge sein könnte. In einer Rede, die er am 28. Oktober 1977 vor dem Auditorium des International Institute for Strategic Studies (ISSS) in London vortrug, wies Helmut Schmidt deutlich darauf hin und mahnte, mit Blick auf die Vereinigten Staaten, ausgleichende Schritte an. Nur zögerlich schlossen sich dem die USA an.

Am 12. Dezember 1979 fassten die Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten des nordatlantischen Militärbündnisses NATO bei einer Konferenz in Brüssel den sog. „Nato-Doppelbeschluss“. Dieser sah Verhandlungen mit der Sowjetunion über den Abbau der auf Westeuropa gerichteten SS-20-Raketen vor, die die UdSSR seit Mitte der siebziger Jahre zu stationieren begonnen hatte - als Ersatz für ältere Mittelstreckenraketen. Für den Fall eines Scheiterns der Gespräche mit der UdSSR vereinbarten sie zugleich im Nato-Doppelbeschluss, dass die USA nach vier Jahren, also Ende 1983, ebenfalls nukleare Mittelstreckenraketen in einem Mix von 108 Abschussrampen für Pershing II und 464 bodengestützten BGM-109 Tomahawk Marschflugkörpern in Europa stationieren würden.

Neue Friedensbewegungen

Der NATO-Doppelbeschluss führte in vielen westeuropäischen Ländern zu einem Erstarken der Friedensbewegung, die gegen die Nachrüstung Stellung bezog. Kaum eine andere politische Entscheidung seit der Wiederbewaffnung in den 50er Jahren hatte in Deutschland – und auch  darüber hinaus in Europa – zu derart kontroversen Auseinandersetzungen geführt. Große Teile des westdeutschen Verbandskatholizismus, darunte der Zusammenschluss der katholischen  Jugendverbände im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der deutschen Sektion Pax Christi und Ordensleute für den Frieden, einschließlich der Initiative Kirche von unten  (IKvu) verstanden sich dabei als Teil der damaligen  Friedensbewegung. Die Katholikentage 1982 in Düsseldorf und 1984 in München gaben davon beredtes Zeugnis. Zeitgleich veröffentlichten 1983, also im Jahr der entscheidenden Phase der Genfer Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion über die Begrenzung der Mittelstreckenraketen, nicht weniger als zwölf europäische Bischofskonferenzen sehr unterschiedliche Pastoralschreiben zum Frieden. So formulierten beispielsweise Frankreichs Bischöfe anlässlich ihrer Konferenz (1983) in Lourdes unter den Titel „Den Frieden gewinnen“ keinerlei ethische Bedenken mit Blick auf die französische Nuklearstrategie der „force de frappe“ , die trotz aller Bedenken, die seitens der Kirche immer formuliert wurden, deutsche Städte im Falle des Versagens der (nuklearen) Abschreckung, zum Ziel hatten. 

Reaktionen katholischer Bischofskonferenzen

Besondere Aufmerksamkeit nicht nur in der friedensbewegten Szene, fand das Hirtenwort der US-amerikanischen Bischofskonferenz „The Challenge of Peace: God‘s Promise and Our Response”, vom 3. Mai 1983. Im Kern ging es in allen damals veröffentlichen Hirtenworten um die Frage nach der ethischen Begründung für oder gegen den Besitz, der Drohung und des vorbehaltenen (Erst-)Einsatz von Nuklearwaffen. Leitende Frage war: „What happens, when deterrence fails?“  

Die von Helmut Kohl (CDU) geführte Bundesregierung bezog unmittelbar nach dem Erscheinen des katholischen Hirtenworts Stellung: „Das Hirtenwort nimmt von hoher theologischer und ethisch-moralischer Warte Stellung zum zentralen Problem unserer Zeit, der Wahrung und der Sicherung des Friedens in Freiheit“, so der Beginn der Stellungnahme der Bundesregierung. Es wird vermutet, dass diese Einordnung des Hirtenwortes u.a. zurückgeht auf den 1991 verstorbenen Schweizer Priester und Bonner Professor für Moraltheologie Franz Böckle, der vor allem während der großen friedensethischen Debatte seit dem NATO-Doppelbeschluss von 1979 maßgeblicher Berater des Bundeskanzlers war. „Von hoher theologischer und ethisch-moralischer Warte“ - wer den Politjargon kennt, der weiß, was hinter so einer solchen Formulierung steckt: „Vergiss es – es ist nichts Praktisches“ -, so könnte man es bösartig übersetzen.

"Gerechter Friede"

17 Jahre später, am 27. September 2000, wurde unter der Leitidee vom „Gerechten Frieden“ wegen grundlegender und folgenreicher Veränderungen der außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, des Hirtenwort von 1983 fortgeschrieben und ist mithin seit 18 Jahren das grundlegende Dokument der deutschen Bischöfe mit Blick auf ihre friedensethische Gesamtschau. Gefragt nach der Notwendigkeit einer Fortschreibung antwortete der Freiburger Moraltheologe und seinerzeitiges Mitglied im Deutschen Ethikrat, Eberhard Schockenhoff: „Die Zeit für ein neues Hirtenwort der Bischöfe  zur Friedensethik wäre sicherlich reif. Es könnte allerdings kaum einen neuen Paradigmenwechsel kirchlicher Friedenslehre ausrufen, wie dies vor zwanzig Jahren schlagwortartig durch den Wechsel von „gerechtem Krieg“ zum „gerechten Frieden“ geschah.“

Die Deutschen Bischöfe: Gerechtigkeit schafft Frieden.

  

„Das entspricht der Botschaft des Evangeliums“


Interview mit Dipl.-Theol. Harald Oberhem M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge

Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2005 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) und „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?

Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht. In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament). Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich.

Kompass: Warum solche Heimlichtuerei?

Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wieder herstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.

Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?

Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.

Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?

Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung, beachtet werden müssen.

Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz dieser bischöflichen Lehre?

Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange es mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache von Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.

Kompass: … und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen, zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.

Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof manche Hintergrundinformation der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.

Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?

Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m. W. unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet – die faktisch die NATO- Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?

Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft des Evangeliums.

Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?

Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d. h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn wie die „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf unternommen hätte.

Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?

Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“ bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“ sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert.

Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sogenannte „ius ad bellum“ Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?

Harald Oberhem: Das Kapitel ist m. E. noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (inkl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!

Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?

Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?

Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“, ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen Sendung – „mission“ – der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.

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