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„Unzumutbares“ darf bei Soldaten nicht als normal gelten

Beim Blick ins Ausland wird immer wieder klar, dass Soldatinnen und Soldaten anderer Nationen in ihrer Heimat eine völlig andere Wertschätzung genießen als in Deutschland. Mit der Wertschätzung ist es bei uns leider immer noch nicht sehr weit her. Womit haben es unsere Soldatinnen und Soldaten beispielsweise verdient, dass der Finanzminister beim Sparen so gerne an sie denkt? Die jungen Freiwilligen, die zu keineswegs üppigem Salär Dienst für unser Land tun – auch im Auslandseinsatz in Afghanistan – sollen den Sold nun plötzlich versteuern, obwohl sie gerade auch mit dem Argument der Steuerfreiheit angeworben worden waren. Das sei „steuersystematisch erforderlich", hieß es aus dem Ministerium, der Sold sei Einkommen wie jedes andere auch. Das ist er nicht, denn es war bei der Einstellung anders geregelt. In den zu Recht aufbrausenden Proteststurm hinein rief er dann seinen Vorschlag zur Güte: Die ersten 6 Monate sollten als Ausbildungszeit anerkannt werden, dann gäbe es auch Kindergeld. Wohlgemerkt für die Eltern, die gar keine Ausbildungskosten haben, nicht aber für die Soldaten selbst. Was daran nun „steuersystematisch" besser sein soll, muss er wohl noch erklären.

Ähnlich verhält es sich mit den sonstigen Rahmenbedingungen des Dienstes, etwa bei den Unterkünften und der Betreuung. „Kein Geld" heißt es, wenn ich bessere Standards einfordere. Viermannstuben mögen in der Grundausbildung Sinn machen, danach sind sie eine unnötige Beschwernis und das Gegenteil von Attraktivität. Ich weiß, das war auch früher schon so, aber da hatten wir noch einen Kaiser und auch sonst andere Verhältnisse. Heute darf man ja schon einmal fragen, wie solche Dinge außerhalb der Streitkräfte geregelt werden.

Nehmen wir nur das Recht auf eine angemessene Wohnung. Jeder Mensch hat natürlich das Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft. In einem Rechtsstaat ist das eine selbstverständliche Forderung. Wenn also derzeit über die mancherorts steil ansteigenden Mieten gesprochen wird, kann man dazu große Zustimmung registrieren. Die Behörden sollen, das scheint Konsens, auch bei „etwas höheren" Mieten die Kosten übernehmen. Niemand käme auf die Idee, die Anspruchsteller auf Unterkünfte mit Vierbettzimmern zu verweisen. Nichts dagegen. Aber: gilt das auch für diejenigen, die unserem Land dienen, die Belastungen auf sich nehmen und im Einsatz auch manche Risiken?

Wer die Situation in unseren Kasernen in der Heimat oder die Unterbringung im oft monatelangen Auslandseinsatz kennt, kann da nur staunen. Dort ist manches, was ansonsten als unzumutbar betrachtet wird, scheinbar „normal", jedenfalls ist es üblich. Unterbringung in Dreimannstuben, Sanitärräume auf dem Gang und von Zeit zu Zeit rationierte Wasserversorgung prägen vielfach das Bild. Bei Sicherungsverwahrten, also Mehrfachstraftätern, die ihre Strafen verbüßt haben, aber noch immer als gefährlich gelten und deshalb weiter verwahrt werden, gilt so etwas nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als unzumutbar. 20 Quadratmeter sollen ihre Einzelzimmer mindestens haben, mit eigenem Bad, dazu ausreichende Gemeinschafts- und Sozialräume. Das ist auch in Ordnung, denn sie haben ja ihre Strafen verbüßt und die Bedingungen ihrer Unterbringung sollen deshalb auch keinen Strafcharakter haben. Deshalb werden sie auch zu Recht ordentlich betreut. In Berlin beispielsweise ist das laut „Tagesspiegel" bereits entschieden: „Ein Betreuer pro Schwerverbrecher", titelte er.

Was aber ist mit unseren Soldatinnen und Soldaten? Fragt man nach einer Verbesserung der Unterbringungs- und Betreuungssituation, lautet die Antwort stets: „Kein Geld!" Aber gilt das vom Bundesverfassungsgericht statuierte Recht nicht auch für Soldaten? Und könnte man nicht auch die Forderung ableiten, dass der Betreuungsfeldwebel etwa im „Lummerland" in Kunduz Verstärkung bekommt? Es muss ja nicht je einer pro Soldatin oder Soldat sein ...

Ihr Hellmut Königshaus