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Wehrbeauftragter und Militärseelsorge – Partner im Dienst für die Soldatinnen, Soldaten und ihre Angehörigen

von Hellmut Königshaus 

Ein „sperriger“ Titel? Ja, aber einer, der das Verhältnis beider Institutionen genau beschreibt. Und deshalb möchte ich als neuer Wehrbeauftragter auch die gute Tradition meines Vorgängers Reinhold Robbe fortsetzen, mich mit dieser Kolumne regelmäßig an Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu wenden. Und meinen ersten Beitrag will ich deshalb auch diesem Thema widmen. Was bedeutet uns die Militärseelsorge, was der Wehrbeauftragte? Beim Ökumenischen Gottesdienst in der Münchener St.-Gertrud-Kirche anlässlich des 2. Ökumenischen Kirchentages würdigte Militärbischof Dr. Dutzmann „die seltene Gelegenheit, gleich zwei Wehrbeauftragte begrüßen“ zu können – den scheidenden und den „neuen“. Dabei war gar kein amtierender Wehrbeauftragter da – Reinhold Robbe war nicht mehr und ich selbst noch nicht im Amt. Und doch zeigt dies eines: Es gibt einen Wechsel in der Person des Wehrbeauftragten, aber keine Veränderung in der hohen Wertschätzung der Arbeit der Militärseelsorge. Wie mein zu Recht hochgeschätzter Vorgänger werde auch ich deren Arbeit begleiten und tätig unterstützen. Militärseelsorge heißt oftmals, Trost spenden und Hoffnung wecken zu müssen, oft nach bitteren Erfahrungen und in Situationen tiefster Verzweiflung. Leider haben wir immer wieder traurigen Anlass, unsere Militärseelsorger um Trost, Rat und Hilfe zu bitten. Sie sind deshalb aus dem militärischen Alltag nicht mehr wegzudenken, heute weniger denn je. Aber Militärseelsorge kann auch bunt und fröhlich sein, die Sorgen und Nöte vergessen lassen. Der Gospelchor der Evangelischen Militärseelsorge Lechfeld / Kaufbeuren hat in München im Gottesdienst die im ökumenischen Geist versammelte Gemeinde beider Konfessionen mit ihren Gospels tief beeindruckt und erfreut. Ich glaube nichts symbolisiert besser als dieses gemeinsame Erleben, dass Ökumene bei den Militärseelsorgern und ihren Gemeinden längst Alltag ist. Unsere Geistlichen betreuen auch diejenigen Kameradinnen und Kameraden, die der jeweils „anderen“ Konfession oder oft auch gar keiner angehören. Und ich höre gerade aus den Einsatzgebieten, aber auch aus den Standorten in der Heimat, welche wichtige Rolle sie für die Soldatinnen und Soldaten, aber auch für deren Angehörige spielt. Braucht es da noch einen Wehrbeauftragten? Ja, natürlich, denn auch wenn die Ziele gleich sind, so unterscheiden sich die Mittel und Wege der Seelsorger und des Wehrbeauftragten doch sehr. Er hat eine verfassungsrechtlich gesicherte Mitwirkungsmöglichkeit bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte, er kann jederzeit unangemeldete Besuche und unkontrollierte Gespräche führen, Akten einsehen und Stellungnahmen einfordern. Jede Soldatin und jeder Soldat kann sich jederzeit ohne Prozessrisiko oder sonstige Kosten an ihn wenden. Er ist nicht nur Hilfsorgan des Parlaments bei der Ausübung parlamentarischer Kontrolle über die deutschen Streitkräfte, er ist auch exklusive Petitionsinstanz für die Soldaten. Vor allem ist er, das steht in Artikel 45b des Grundgesetzes an erster Stelle, zum Schutz der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten berufen. Dieses „Exklusivrecht“ der Angehörigen der Streitkräfte hat seinen guten Grund: Anders als die übrigen Bürger hat der „Bürger in Uniform“ besondere Dienst-, Geheimhaltungs- und Gehorsamspflichten, er könnte seine persönlichen Rechte sonst ohne Überschreitung dieser Dienstpflichten gar nichtwirksam durchsetzen, sollten diese einmal tangiert oder gar verletzt werden. Hierbei, so verstehe ich mein Amt, ist der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages sein Partner und Interessenvertreter. Und er ist natürlich auch Partner des Dienstherrn, des Ministers, des Parlaments – aber er ist niemals nur Gnadeninstanz oder Gegner. So ergänzen sich Seelsorger und Wehrbeauftragter, mit einem gemeinsamen Ziel: Ihnen, liebe Soldatinnen und Soldaten, zur Seite zu stehen, wenn Sie Hilfe brauchen. Jeder mit seinen ihm gegebenen Mitteln und Möglichkeiten. In diesem Sinne hoffe ich für die vor mir liegende Amtszeit auf gute Zusammenarbeit: mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit dem Minister und seinem Ministerium, mit den Geistlichen – und natürlich mit Ihnen, liebe Leserinnen und Leser!